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Brutto-Netto-Rechner für Deutschland / 2026

Brutto-Netto-Rechner für Deutschland

Berechne dein Nettogehalt in Deutschland für 2026: Lohnsteuer nach Steuerklasse, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherung, monatlich und jährlich.

Zuletzt geprüft:

Deine Angaben

01Vergütung

Dein Jahresbruttogehalt bei monatlicher Auszahlung: zwölf Monatsgehälter. Ein 13. Monatsgehalt zum Jahresbetrag addieren.

Nettogehalt anzeigen

02Deine Angaben

I: ledig. II: alleinerziehend. III/V: Ehepaar mit stark unterschiedlichen Einkommen (III für das höhere). IV: ähnliche Einkommen. VI: Zweitjob.

Bestimmt den Kirchensteuersatz: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %. In Sachsen wird der Pflegebeitrag anders aufgeteilt.

Mitglieder kirchensteuererhebender Kirchen, etwa der katholischen oder evangelischen Kirche, zahlen 8 % oder 9 % der maßgeblichen Lohnsteuer.

Kinder unter 25 Jahren. Eltern zahlen keinen Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung; ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag. In den Klassen I–IV senken Kinderfreibeträge außerdem Soli und Kirchensteuer.

Jede gesetzliche Krankenkasse legt ihren Zusatzbeitrag selbst fest; du findest ihn auf ihrer Website oder Gehaltsabrechnung. Der amtliche Durchschnitt 2026 beträgt 2,9 %. Du zahlst die Hälfte.

Bei diesem Gehalt verändert jeder Prozentpunkt Zusatzbeitrag dein Netto um etwa 17 € pro Monat.

Nettogehalt

3.130,09 €

pro Monat

Nettogehalt pro Jahr
37.561 €
Lohnsteuer pro Jahr
9.388,92 €
Solidaritätszuschlag pro Jahr
0,00 €
Kirchensteuer pro Jahr
0,00 €
Rentenversicherung pro Jahr
5.580,00 €
Arbeitslosenversicherung pro Jahr
780,00 €
Krankenversicherung pro Jahr
5.250,00 €
Pflegeversicherung pro Jahr
1.440,00 €
Abzüge insgesamt
22.438,92 €
Anteil der Abzüge am Brutto
37,4 %
Abzüge vom nächsten verdienten Euro
49 %
  • Die Pflegeversicherung enthält den Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten ab 23 Jahren.
  • Die Monatswerte folgen dem BMF-Programm für ein regelmäßiges Monatsgehalt; das Jahr umfasst zwölf Monate. Einmalzahlungen, Sachbezüge und individuelle Lohnsteuerfreibeträge sind nicht enthalten. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich aus der Steuererklärung.

Nettogehalt: 3.130,09 € pro Monat

Netto bei 60.000 € (Klasse I, Berlin)
Aufschlüsselung anzeigenJahrMonat
Bruttogehalt60.000,00 €5.000,00 €
Lohnsteuer9.388,92 €782,41 €
Rentenversicherung5.580,00 €465,00 €
Arbeitslosenversicherung780,00 €65,00 €
Krankenversicherung5.250,00 €437,50 €
Pflegeversicherung1.440,00 €120,00 €
Nettogehalt37.561,08 €3.130,09 €
So verteilt sich dein Gehalt
63%NETTO
  • Nettogehalt37.561 €63%
  • Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer9.389 €16%
  • Rentenversicherung5.580 €9%
  • Kranken- und Pflegeversicherung6.690 €11%
  • Arbeitslosenversicherung780 €1%

Lohnsteuer Schritt für Schritt (BMF PAP 2026)

Steuerklasse I. Nach dem amtlichen BMF-Programm für 2026.

SchrittBetrag
Jahresarbeitslohn für die Lohnsteuer (12 × monatlich)60.000,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag−1.230,00 €
Sonderausgaben-Pauschbetrag−36,00 €
Rentenversicherungsanteil der Vorsorgepauschale−5.580,00 €
Kranken- und Pflegeanteil der Vorsorgepauschale−6.510,00 €
Zu versteuernder Jahresbetrag46.644,00 €
Jährliche Lohnsteuer (Tarif nach § 32a)9.389,00 €
Monatliche Lohnsteuer (1/12, Centbeträge abgeschnitten)782,41 €
Solidaritätszuschlag pro Monat0,00 €

Deine Sozialversicherungsbeiträge

Monatliche Beitragsbemessungsgrenzen: 8.450 € für Rente und Arbeitslosigkeit; 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung.

VersicherungDein BeitragssatzBasis / MonatPro MonatPro Jahr
Rentenversicherung9,3 %5.000,00 €465,00 €5.580,00 €
Arbeitslosenversicherung1,3 %5.000,00 €65,00 €780,00 €
Krankenversicherung8,75 %5.000,00 €437,50 €5.250,00 €
Pflegeversicherung2,4 %5.000,00 €120,00 €1.440,00 €

Nettogehalt bei 60.000 € in jeder Steuerklasse

Die Steuerklasse verändert die monatliche Lohnsteuer, nicht die endgültige Einkommensteuer. Ehepaare gleichen die Differenz mit der Steuererklärung aus.

SteuerklasseSteuern / MonatNetto / MonatNetto / Jahr
I – ledig782,41 €3.130,09 €37.561 €
II – alleinerziehend664,50 €3.248,00 €38.976 €
III – verheiratet, höheres Einkommen401,83 €3.510,67 €42.128 €
IV – verheiratet, ähnliches Einkommen782,41 €3.130,09 €37.561 €
V – verheiratet, niedrigeres Einkommen1.280,33 €2.632,17 €31.586 €
VI – Zweitjob1.324,58 €2.587,92 €31.055 €

3.130,09 €

pro Monat

So wird gerechnet

Die deutsche Lohnabrechnung zieht Steuern und Sozialbeiträge vom Bruttogehalt ab. Übrig bleibt das Nettogehalt.

Die Lohnsteuer folgt dem Programmablaufplan des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) für 2026. Das Programm rechnet den Monatslohn auf ein Jahr hoch und berücksichtigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 €, den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € und die Vorsorgepauschale. Anschließend wird der Tarif der Steuerklasse angewandt. Für den Monatsbetrag werden Bruchteile eines Cents abgeschnitten.BMF

Steuern und Beiträge

  • Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer nach Kinderfreibeträgen. Er fällt erst oberhalb einer jährlichen Bemessungsgrundlage von 20.350 € an, in Klasse III oberhalb von 40.700 €. In der Milderungszone ist er auf 11,9 % des Mehrbetrags begrenzt.Gesetze im Internet
  • Kirchensteuer: nur für Mitglieder einer steuererhebenden Kirche. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8 %, sonst 9 % der maßgeblichen Lohnsteuer nach Kinderfreibeträgen.
  • Rente und Arbeitslosigkeit: Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich grundsätzlich die Gesamtsätze von 18,6 % und 2,6 %.
  • Krankenversicherung: geteilt werden der allgemeine Satz von 14,6 % und der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Dessen amtlicher Durchschnitt 2026 beträgt 2,9 %.
  • Pflegeversicherung: der allgemeine Satz von 3,6 % wird grundsätzlich geteilt. Kinderlose Beschäftigte ab 23 zahlen zusätzlich 0,6 %. Für das zweite bis fünfte Kind unter 25 sinkt ihr Beitrag um jeweils 0,25 %.

Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen liegen bei 8.450 € für Rente und Arbeitslosigkeit sowie 5.812,50 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Beitrag wird auf Cent gerundet.

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Sozialversicherung. Der Jahresbetrag entspricht zwölf Monaten. Für I, II und IV gilt der Grundtarif, für III der Splittingtarif und für V/VI eine besondere Formel. Die Vorsorgepauschale umfasst den Rentenanteil und die eigenen Kranken- und Pflegebeiträge mit dem ermäßigten Krankenversicherungssatz. Arbeitslosenbeiträge zählen nur innerhalb des gemeinsamen Höchstbetrags von 1.900 €.

In Sachsen tragen Beschäftigte 1 % des Pflegebeitrags allein, der Rest wird geteilt. Im Midijob-Übergangsbereich oberhalb der Minijobgrenze bis 2.000 € monatlich werden die Beiträge auf reduzierter Basis berechnet.Deutsche Rentenversicherung

Rechenbeispiel

Eine ledige Person in Berlin, Steuerklasse I, ohne Kinder und ohne Kirchensteuer, verdient 60.000 € jährlich:

60.000 € Jahresgehalt, Klasse I, Berlin, 2026NETTOGEHALT / 2026 / DEUTSCHLAND
PositionJahrMonat
Bruttogehalt60.000,00 €5.000,00 €
Lohnsteuer9.388,92 €782,41 €
Rentenversicherung5.580,00 €465,00 €
Arbeitslosenversicherung780,00 €65,00 €
Krankenversicherung5.250,00 €437,50 €
Pflegeversicherung1.440,00 €120,00 €
Nettogehalt37.561,08 €3.130,09 €

Monatlich bleiben 3.130,09 € netto. Mit Kirchensteuer in Bayern sind es 3.067,50 €. In Klasse III mit zwei Kindern ergeben sich 3.542,17 €; in Klasse V sind es 2.632,17 €.

Annahmen und Grenzen

Es gelten zwölf gleich hohe Monatsgehälter, gesetzliche Krankenversicherung und Versicherungspflicht in Rente und Arbeitslosigkeit. Private Krankenversicherung, Beamte und Selbstständige werden nicht abgedeckt. Kinder unter 25 zählen in I–IV als Kinderfreibeträge: Sie mindern Soli und Kirchensteuer, nicht die Lohnsteuer. Kindergeld wird separat ausgezahlt und ist nicht enthalten.

Nicht enthalten sind Boni, Einmalzahlungen, ein getrennt gezahltes 13. Gehalt, Firmenwagen, andere Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, individuelle Freibeträge, das Faktorverfahren in Klasse IV sowie Kirchensteuerkappung und Mindestkirchensteuer.

Bis 603 € monatlich wird ein Minijob mit Arbeitgeberpauschsteuer und einem Arbeitnehmer-Rentenaufstockungsbeitrag von 3,6 % angenommen. Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung; die endgültige Einkommensteuer setzt das Finanzamt im Rahmen der Veranlagung fest.

Häufige Fragen

Was wird in Deutschland vom Gehalt abgezogen?

Abgezogen werden Lohnsteuer, gegebenenfalls Soli und bei Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche Kirchensteuer. Dazu kommen Arbeitnehmerbeiträge: Rente 9,3 %, Arbeitslosigkeit 1,3 %, Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung 1,8 %, mit 0,6 Prozentpunkten Zuschlag für Kinderlose ab 23 und möglichen Kinderabschlägen.

Welche Steuerklasse gilt für mich?

Ledige fallen in I, Alleinerziehende mit Kind im Haushalt können II nutzen. Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben grundsätzlich IV/IV oder können bei stark unterschiedlichen Einkommen III/V wählen: III für das höhere Einkommen. VI gilt für einen weiteren Job. Die Klasse ändert den Einbehalt, nicht die endgültige Steuer.

Wer zahlt 2026 Solidaritätszuschlag?

Er fällt an, wenn die jährliche Lohnsteuer nach Kinderfreibeträgen 20.350 € überschreitet, in Klasse III 40.700 €. In der Milderungszone beträgt er höchstens 11,9 % des Mehrbetrags und steigt bis zu 5,5 % der Bemessungsgrundlage.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

In Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in den übrigen 14 Bundesländern 9 % der maßgeblichen Lohnsteuer nach Kinderfreibeträgen. Nur Mitglieder einer steuererhebenden Kirche zahlen sie; sie wird monatlich einbehalten.

Welche Beitragsbemessungsgrenzen gelten 2026?

Für Rente und Arbeitslosigkeit gelten 8.450 € monatlich oder 101.400 € jährlich. Für Kranken- und Pflegeversicherung gelten 5.812,50 € monatlich oder 69.750 € jährlich. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € jährlich kann ein Wechsel in eine private Krankenversicherung möglich sein; dieser wird nicht modelliert.

Warum weicht meine Gehaltsabrechnung leicht ab?

Verwendet wird das amtliche BMF-Programm für regelmäßiges Monatsgehalt. Unterschiede entstehen meist durch den tatsächlichen Zusatzbeitrag, individuelle Freibeträge, Firmenwagen, andere Sachbezüge, betriebliche Altersvorsorge, Einmalzahlungen oder Arbeitsbeginn im Jahresverlauf.

Quellen

Methodik

Die Ergebnisse sind Schätzungen. Prüfe die Annahmen und amtlichen Quellen, bevor du Entscheidungen triffst.

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