Vereinigte Arabische Emirate
Abfindung bei Dienstende in den VAE nach Artikel 51 des Arbeitsgesetzes, mit Teiljahren, unbezahlten Fehlzeiten und der Obergrenze von zwei Jahren.
Abfindung bei Dienstende in den VAE nach Artikel 51 des Arbeitsgesetzes, mit Teiljahren, unbezahlten Fehlzeiten und der Obergrenze von zwei Jahren.