So wird gerechnet
Die Gesamtkosten eines Arbeitnehmers (Arbeitgeberkosten) bestehen aus dem Bruttogehalt und den eigenen Beiträgen des Arbeitgebers. Diese werden nie vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen.
- Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Der Arbeitgeber trägt die Hälfte der Rentenversicherung (insgesamt 18,6 %), die Hälfte der Arbeitslosenversicherung (2,6 %) und die Hälfte der Krankenversicherung (14,6 % plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse, im Durchschnitt 2,9 %). Außerdem zahlt er die Hälfte des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung von 3,6 %. In Sachsen tragen Beschäftigte 1 % des Pflegebeitrags allein, nur der Rest wird geteilt; dort zahlt der Arbeitgeber also weniger. Der Kinderlosenzuschlag und die Abschläge für Kinder in der Pflegeversicherung betreffen nur den Arbeitnehmer.Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
- Umlagen. Die U1 erstattet die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und gilt für Arbeitgeber mit bis zu 30 Beschäftigten. Die U2 erstattet die Aufwendungen bei Mutterschaft. Die U3, die Insolvenzgeldumlage, beträgt gesetzlich 0,15 %. Die Umlagesätze U1 und U2 legt jede Krankenkasse selbst fest. Voreingestellt sind die Sätze der KNAPPSCHAFT für 2026 von 0,8 % und 0,22 %.Gesetze im Internet
Die Formel
Pro Monat, mit Brutto = Jahresgehalt ÷ 12:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeber) = (Beitragssatz ÷ 2) × min(Brutto, 8.450 €).
- Krankenversicherung (Arbeitgeber) = ((14,6 % + Zusatzbeitrag) ÷ 2) × min(Brutto, 5.812,50 €).
- Pflegeversicherung (Arbeitgeber) = 3,6 % ÷ 2 × min(Brutto, Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung); in Sachsen (3,6 % − 1 %) ÷ 2.
- Umlagen = (U1 + U2 + U3) × min(Brutto, Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Die Umlagen werden auf das Arbeitsentgelt erhoben, nach dem die Beiträge zur Rentenversicherung bemessen werden (§ 7 Abs. 2 AAG, § 358 Abs. 2 SGB III).
- Gesamtkosten = Brutto + Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung + Umlagen. Jeder Posten wird auf den Cent gerundet; das Jahr entspricht 12 × dem Monat.
Rechenbeispiel
Ein Arbeitnehmer in Berlin mit 60.000 € im Jahr, in einem Betrieb mit bis zu 30 Beschäftigten:
| Position | Jahr | Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 60.000,00 € | 5.000,00 € |
| Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 5.580,00 € | 465,00 € |
| Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 780,00 € | 65,00 € |
| Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil) | 5.250,00 € | 437,50 € |
| Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil) | 1.080,00 € | 90,00 € |
| Umlage U1 – Krankheit (0,8 %) | 480,00 € | 40,00 € |
| Umlage U2 – Mutterschaft (0,22 %) | 132,00 € | 11,00 € |
| Insolvenzgeldumlage U3 (0,15 %) | 90,00 € | 7,50 € |
| Arbeitgeberkosten insgesamt | 73.392,00 € | 6.116,00 € |
Die Gesamtkosten des Arbeitgebers betragen 73.392 € im Jahr. Bei 120.000 €, oberhalb beider Beitragsbemessungsgrenzen, sind es 139.293 €: Die Lohnnebenkosten sinken auf 16,1 % des Bruttogehalts.
Annahmen und Grenzen
- Reguläre Beschäftigung oberhalb des Midijob-Bereichs. Der Rechner beginnt oberhalb von 2.000 € im Monat. Im Midijob-Übergangsbereich folgt der Arbeitgeberanteil einer anderen Formel, und für Minijobs gelten eigene Pauschalabgaben (siehe Minijob-Rechner).
- Nicht enthalten: die gesetzliche Unfallversicherung, die die Berufsgenossenschaft des Arbeitgebers gesondert abrechnet. Ebenfalls nicht berücksichtigt: Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung, Sachbezüge, die Künstlersozialabgabe sowie separat gezahltes Urlaubs- oder Weihnachtsgeld.
- Gesetzliche Krankenversicherung. Bei privat krankenversicherten Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber stattdessen einen Beitragszuschuss, der nicht abgebildet ist.