So wird gerechnet
Die Umsatzsteuer, meist Mehrwertsteuer oder MwSt. genannt, wird als Prozentsatz des Nettopreises erhoben. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 % (§ 12 Umsatzsteuergesetz, UStG).Gesetze im Internet
- Mehrwertsteuer aufschlagen (netto zu brutto): Umsatzsteuer = Nettopreis × Steuersatz; Bruttopreis = Nettopreis + Umsatzsteuer.
- Mehrwertsteuer herausrechnen (brutto zu netto): Nettopreis = Bruttopreis ÷ (1 + Steuersatz); Umsatzsteuer = Bruttopreis − Nettopreis.
Die Beträge werden auf den Cent gerundet. Die Tabelle unter dem Ergebnis zeigt denselben Betrag zu beiden Steuersätzen.
Welcher Steuersatz gilt
Der ermäßigte Steuersatz gilt für die in Anlage 2 zum UStG aufgeführten Gegenstände, etwa die meisten Lebensmittel und gedruckte Bücher, sowie für die in § 12 Abs. 2 genannten Leistungen. Dazu gehören Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen, der öffentliche Nahverkehr und Taxifahrten innerhalb einer Gemeinde oder bis 50 km, kurzfristige Beherbergung, E-Books und E-Paper sowie Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Getränke im Restaurant bleiben beim Regelsteuersatz. Alles Übrige wird zum Regelsteuersatz besteuert.
Rechenbeispiel
| Position | Betrag |
|---|---|
| Nettopreis | 100,00 € |
| Umsatzsteuer (19 %) | 19,00 € |
| Bruttopreis | 119,00 € |
Ein Bruttopreis von 119 € enthält 19,00 € Umsatzsteuer. Zum ermäßigten Satz werden aus 100 € netto 107,00 € brutto.
Annahmen und Grenzen
- Der Rechner wendet den von Ihnen gewählten Steuersatz an; er entscheidet nicht, welchem Satz eine Leistung unterliegt. Prüfen Sie für ein bestimmtes Produkt die Anlage 2 zum UStG.
- Nicht abgebildet sind Umsätze zum Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3, etwa bestimmte Photovoltaikanlagen), steuerfreie Umsätze und das Reverse-Charge-Verfahren.
- Rundung: Jedes Ergebnis wird auf den Cent gerundet. Auf einer Rechnung mit vielen Positionen kann die Umsatzsteuer je Position oder auf die Summe gerundet werden, was um einen Cent abweichen kann.