So wird gerechnet
Revenue erhebt die Körperschaftsteuer (Corporation Tax) zu zwei Hauptsätzen:Revenue
- 12,5 % auf gewerbliche Einkünfte, also die Gewinne aus einer Tätigkeit, die das Unternehmen ausübt;
- 25 % auf nicht gewerbliche Einkünfte wie Mieten und Kapitalerträge sowie auf Einkünfte aus einem ausgenommenen Gewerbe (excepted trade, im Sinne von Teil 2 des Taxes Consolidation Act 1997).
Besteuert werden die Gewinne jedes Abrechnungszeitraums, der höchstens 12 Monate dauern darf.
Die Formel
Körperschaftsteuer = gewerblicher Gewinn × 12,5 % + nicht gewerbliche Einkünfte × 25 %.
Gewinn nach Steuern = Gesamtgewinn − Körperschaftsteuer. Effektiver Satz = Körperschaftsteuer ÷ Gesamtgewinn.
Rechenbeispiel
| Position | Gewinn | Steuer |
|---|---|---|
| Gewerblicher Gewinn zu 12,5 % | 100.000,00 € | 12.500,00 € |
| Nicht gewerbliche Einkünfte zu 25 % | 20.000,00 € | 5.000,00 € |
| Gesamt | 120.000,00 € | 17.500,00 € |
Der kombinierte effektive Satz beträgt 14,583 %. Ein rein gewerblich tätiges Unternehmen mit 500.000 € Gewinn zahlt 62.500,00 €.
Große Konzerne: das Minimum von 15 %
Konzerne, deren Umsatz in zwei der vier Vorjahre 750.000.000 € übersteigt, müssen in jedem Land einen effektiven Mindestsatz von 15 % zahlen – nach den Regeln in Teil 4A des Taxes Consolidation Act 1997, mit denen die EU-Mindeststeuerrichtlinie umgesetzt wird. Irland erhebt dies über eine nationale Ergänzungssteuer.Revenue Dieser Rechner berechnet keine Ergänzungssteuer.
Annahmen und Grenzen
- Nur Regelsätze. Veräußerungsgewinne (chargeable gains), der Zuschlag für personenbezogene Gesellschaften (close company surcharge), die Start-up-Entlastung für neue Unternehmen, die Konzernverlustverrechnung (group relief) und Steuergutschriften (etwa die F&E-Steuergutschrift) sind nicht berücksichtigt.
- Verluste. Geben Sie Nettowerte ein. Ein gewerblicher Verlust kann wertbasiert (value basis) mit anderen Gewinnen verrechnet werden; das bildet dieser Rechner nicht ab.
- Ausschüttungen. Die Steuer auf an Gesellschafter gezahlte Dividenden ist Einkommensteuer des Gesellschafters, nicht Steuer des Unternehmens.